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Regeln für den Waldbesuch

Waldknigge

Ein Knigge für den respektvollen Waldbesuch anschaulich dargestellt

Biken im Wald

Wo Velofahren und Biken im Wald erlaubt ist

Das Radfahren und Biken (ohne Motor) ist im Wald nur auf Waldstrassen gestattet. Dasselbe gilt für Velos mit einer Tretunterstützung bis 25 km/ h (keine gelbe Nummer). Waldstrassen besitzen oft eine helle Oberfläche aus Mergel und können mit forstlichen Fahrzeugen (Lastwagen, Personenfahrzeugen) befahren werden. Querwaldein-Fahrten und Fahrten auf Fuss- und anderen unbefestigten Wegen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Einzige Ausnahme bilden offiziell markierte Strecken. Dazu zählt der Bike-Trail Arlesheim. E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h (mit gelber Nummer) gelten als Motorfahrzeuge und sind im Waldareal grundsätzlich nicht zugelassen, also auch nicht auf Waldstrassen. Quelle

Plan Naturschutzgebiet Konzept Natur, Erholung und Sport

Besucherlenkung 

Um die Besucher im Wald und im grossflächigen kantonalen Naturschutzgebiet Ermitage-Chilchholz zu lenken, hat eine breit abgestützte Arbeitsgruppe ein Besucherlenkungskonzept ausgearbeitet.

Das Resultat wurde in zwei Plänen festgehalten
a) Gemeinde Arlesheim, offizielle Signalisation
b) Gemeinde Arlesheim, Hinweistafeln und forstliche Lenkungsmassnahmen.