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Einbürgerung in Arlesheim

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Für die Einbürgerung in Arlesheim gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bundes, des Kantons und der Bürgergemeinde. Nachstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften.

A) Schweizerische Staatsangehörige:

Es wird eine Wohnsitzdauer von mindestens 3 Jahren vorausgesetzt.

Achtung! Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung im Kanton Basel-Landschaft Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren. Informieren Sie sich deshalb vor der Einbürgerung beim aktuellen Bürgerort, welche Schritte für die Beibehaltung des bisherigen Bürgerrechts zu unternehmen sind.

B) Ausländische Staatsangehörige:

Gemäss dem neuen Bürgerrechtsgesetz (2018) wird eine Wohnsitzdauer in der Schweiz von insgesamt 10 Jahren, davon mindestens die letzten 5 Jahre in Arlesheim, vorausgesetzt.
Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer wird die Zeit, während welcher die Bewerberin oder der Bewerber zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gerechnet. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen.

Betreffend der weiteren Kriterien verweisen wir auf die kantonalen Vorschriften.
Siehe dazu die div. Merkblätter unter folgendem Link:  Einbürgerungen


Für die Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gelten besondere Bestimmungen. Erkundigen Sie sich dazu bei der Sicherheitsdirektion in Liestal.

Verfahrensablauf für ausländische Staatsangehörige
Falls Sie an einer Einbürgerung in Arlesheim interessiert sind gehen Sie bitte wie folgt vor:

- Überprüfen Sie anhand der Voraussetzungen, ob Sie die Erfordernisse erfüllen.

- Falls Sie alle Bedingungen erfüllen und Sie sich zur Einbürgerung anmelden wollen, dann fordern Sie das Anmeldeformular schriftlich oder telefonisch bei der Bürgergemeinde Arlesheim an oder laden Sie das entsprechende Formular von der Homepage der Bürgergemeinde herunter.

- Pro Person muss ein Formular ausgefüllt werden.
  Ein Passfoto aufkleben und das Formular unterschreiben. Bei Minderjährigen müssen die Eltern mit unterschreiben.

- Das Anmeldeformular bitte an folgende Adresse senden (Ehepaare oder Familien können die Formulare zusammen einreichen):

Bürgerrat Arlesheim
Domstrasse 1
4144 Arlesheim

Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie unseren Schreiber, Herrn Hans-F. Vögeli oder den Präsidenten, Herrn Stephan Kink, kontaktieren.

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihr Gesuch prüfen und Sie dann über das weitere Vorgehen orientieren.

Unterlagen zur Vorbereitung der Einbürgerung

Der «Bund kurz erklärt» ist keine Wahlanleitung, aber eine Grundlage, um besser zu verstehen, was zwischen den Parlamentswahlen vier Jahre lang in Bundesbern passiert. Dazu erklärt er auf Stufe Bund nicht nur das Parlament, sondern auch die Regierung (den Bundesrat) und die Gerichte, die beide vom Parlament gewählt werden, sowie die ganze Bundesverwaltung. In diesem Sinne ist er allen zur Lektüre empfohlen.