Für die Einbürgerung in Arlesheim gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bundes, des Kantons und der Bürgergemeinde. Nachstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften.
Schweizerische Staatsangehörige:
Es wird eine Wohnsitzdauer von mindestens 3 Jahren in Arlesheim vorausgesetzt.
Achtung! Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung im Kanton Basel-Landschaft Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren. Informieren Sie sich deshalb vor der Einbürgerung beim aktuellen Bürgerort, welche Schritte für die Beibehaltung des bisherigen Bürgerrechts zu unternehmen sind.
Ausländische Staatsangehörige:
Gemäss dem neuen Bürgerrechtsgesetz (2018) wird eine Wohnsitzdauer in der Schweiz von insgesamt 10 Jahren, davon mindestens die letzten 5 Jahre in Arlesheim, vorausgesetzt.
Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer wird die Zeit, während welcher die Bewerberin oder der Bewerber zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gerechnet. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen.
Betreffend der weiteren Kriterien verweisen wir auf die kantonalen Vorschriften.
Siehe dazu die div. Merkblätter unter folgendem Link: Einbürgerungen
Für die Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gelten besondere Bestimmungen. Erkundigen Sie sich dazu bei der Sicherheitsdirektion in Liestal.
Verfahrensablauf für eine Einbürgerung
Wenn Sie an einer Einbürgerung in Arlesheim interessiert sind, gehen Sie wie folgt vor:
Bürgergemeinde Arlesheim
Domstrasse 1
4144 Arlesheim
-> Sollten die auf unserer Website bereitgestellten Informationen und Unterlagen Ihre Fragen nicht beantworten, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.
Für allgemeine Auskünfte zur Einbürgerung sowie für verfahrensspezifische Fragen auf kantonaler und Bundesebene ist das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht (AMIB) der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft die zuständige Fachstelle.
Kontakt AMIB
Schlossstrasse 1
4133 Pratteln
Telefon: +41 61 552 51 61
E-Mail: amib@bl.ch
Der «Bund kurz erklärt» ist keine Wahlanleitung, aber eine Grundlage, um besser zu verstehen, was zwischen den Parlamentswahlen vier Jahre lang in Bundesbern passiert. Dazu erklärt er auf Stufe Bund nicht nur das Parlament, sondern auch die Regierung (den Bundesrat) und die Gerichte, die beide vom Parlament gewählt werden sowie die ganze Bundesverwaltung. In diesem Sinne sei er allen Interessierten zur Lektüre empfohlen.